GRC Travel Grants Ausnahmeregelung 2020
Ausnahmeregelung 2020
Im Rahmen der Vergabeperiode Herbst 2020 (Deadline 15. Nov.) bietet der Graduate Campus zusätzlich zur regulären Ausschreibung einmalig folgende 2 Möglichkeiten an:
Mit diesen beiden Massnahmen reagiert der Graduate Campus auf die erschwerten Umstände in Bezug auf Forschungsreisen, die durch die gegenwärtigen Reise- und Arbeitseinschränkungen entstanden sind. |
Rückwirkende Fördergesuche
Die kürzlich erfolgten und unter Umständen erneut zu befürchtenden Reisebeschränkungen verunmöglichen eine langfristige Planung von Forschungsreisen. Mit dieser Massnahme sollen deshalb kurzfristig geplante Forschungsreisen ermöglicht werden. Die allgemeinen Bedingungen wie auch das Vorgehen ist das gleiche wie bei den regulären Travel Grants. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Des weiteren gelten folgende Bestimmungen
|
Folgeanträge
Folgeanträge können ergänzend zu einem bereits gesprochenen Travel Grant beantragt werden. Diese Massnahme reagiert auf den Umstand dass unverzichtbare oder bereits angetretene Forschungsreisen in der aktuellen Situation und aufgrund lokaler Bestimmungen nur erschwert stattfinden können und mit finanziellen Mehraufwänden einhergehen. Es können über die Folgeanträge zusätzliche Mittel beantragt werden – maximal im Rahmen der bereits gesprochenen Förderung.
Das Vorgehen bei der Eingabe von Folgeanträgen ist wie folgt:
|
Hintergrund
Die beiden Massnahmen entstehen vor dem Hintergrund der allgemein erschwerten Mobilität von Nachwuchsforschenden im Zusammenhang mit der weltweiten Corona-Pandemie. Sie wurden ausgehend von direkten Gesprächen mit Betroffenen und dem Austausch mit Koordinierenden und Fachvertretungen, und in Koordination mit weiteren bestehenden Angeboten zur Förderung von Forschungsreisen erarbeitet.
Weitere Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung von Forschungsreisen bestehen beispielsweise über den VAUZ-Tagungsfonds oder die Reisekostenszuschüsse der Graduiertenschule der Philosophischen Fakultät.