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GRC Peer Mentoring Grant (Ausschreibung abgeschlossen)

Was sind "Peer Mentoring Grants"?

Die "GRC Peer Mentoring Grants" sind Mittel für den wissenschaftlichen Nachwuchs der UZH zur Förderung von Peer Mentoring Gruppen.

Das Peer Mentoring stellt eine spezifische Form der Nachwuchsförderung dar, die innnerhalb einer Gruppe von angehenden und fortgeschrittenen Forschenden (den „Peers“) stattfindet. Das Ziel von Peer Mentoring Gruppen ist die Förderung der wissenschaftlichen Laufbahn der Gruppenmitglieder. Die eigeninitiativ gegründeten Gruppen dienen dem Austausch über Bedingungen und Voraussetzungen für eine wissenschaftliche Karriere und der gemeinsamen Durchführung geeigneter Aktivitäten zum Erwerb der hierfür benötigten Qualifikationen (z.B. methodischer oder überfachlicher Art). Im Zentrum stehen dabei die gegenseitige Unterstützung und der Aufbau eines Netzwerks unter Kolleg*innen. Persönlich erworbenes Wissen und eigene Erfahrungen werden von den Gruppenmitgliedern innerhalb der Peer Mentoring Gruppe weitergegeben. Die Gruppen sollen daher Mitglieder auf verschiedenen Stufen der wissenschaftlichen Karriere umfassen, d.h. sowohl Doktorierende als auch Postdoktorierende. 

Bei Peer Mentoring Gruppen handelt es sich in der Regel um mittel- bis langfristige Projekte. Daher ist die Erneuerung einer Gruppe über die Zeit ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Idealerweise werden im Verlauf die bisherigen Mentees zu Mentors, die ihre Erfahrungen an neue Mitglieder der Gruppe weitergeben. Erfahrungsgemäss sind Gruppengrössen von ca. 12 bis 20 Mitgliedern sinnvoll.

Jede Gruppe wird von einem wissenschaftlichen Beirat (s. unten) begleitet. Der Beirat unterstützt die Gruppe aus dem Fundus eigener Erfahrungen einer wissenschaftlichen Laufbahn. So kann der Beirat zum Beispiel in die Ausarbeitung der Gruppenaktivitäten oder für Inputs zu Karrierefragen beigezogen werden. Für die Gewinnung der Professor*innen sind die Peer Mentoring Gruppen selbst verantwortlich.

Welche Aktivitäten können gefördert werden?

Zur Umsetzung der durch die Gruppe klar definierten Ziele, die auch die Zusammensetzung der Gruppe berücksichtigen, werden geeignete Massnahmen und ein entsprechendes Programm formuliert. Dieses kann sich z.B. aus den folgenden Bausteinen zusammensetzen:

Die Gruppen werden dazu angeregt - unter Berücksichtigung des Anspruchs auf Geschlossenheit und Beschränkung der Anzahl Mitglieder -, möglichst zahlreiche Doktorierende und Postdocs am Mehrwert der Gruppe teilhaben zu lassen, z.B. mittels einer öffentlichen Aktivität (Workshop, Podiumsdiskussion, etc.).

  • regelmässige Treffen zum Austausch zwischen den Peers
  • regelmässiger Austausch mit dem wissenschaftlichen Beirat sowie weiteren Professor:innen und Expert:innen
  • Workshops oder Seminare zu relevanten Themen
  • Writing Retreats
  • kleine Tagungen oder Podiumsveranstaltungen zu aktuellen Fragen der Laufbahnförderung
  • Anlässe zur Vernetzung mit anderen Nachwuchsforschenden
  • weitere geeignete Aktivitäten

Welche Budgetposten können finanziert werden?

  • Veranstaltungskosten (siehe Merkblatt zur Budgetplanung (PDF, 79 KB))
  • Spesen, Reise- und Übernachtungskosten von externen Expert:innen und aktiv beitragenden Nachwuchsforschenden (gemäss UZH Spesenreglement (PDF, 268 KB))
  • In der Regel sollten Veranstaltungen lokal in Zürich, wenn möglich in Räumlichkeiten der UZH stattfinden, sodass die Teilnahme möglichst vieler Nachwuchsforschenden der UZH möglich ist. In besonders begründeten Fällen können Reisemittel für UZH-Teilnehmende beantragt werden, falls die geplanten Aktivitäten ausserhalb der UZH stattfinden. Eine ausführliche Begründung muss dem ursprünglichen Antrag beigegeben sein.
  • Entschädigungen akademischer oder nicht-akademischer Expert:innen sind in begründeten Fällen möglich. Es müssen dazu die folgenden Bestimmungen strikt eingehalten sein:
  1. Entschädigungen dürfen nur an externe Expert:innen (ausserhalb der UZH) vergeben werden.
  2. Entschädigungen für akademisches Personal dürfen nur auf Peer-Level vergeben werden, d.h. an Doktorierende, Postdoktorierende und Privatdozierende, die über keine akademische Anstellung verfügen.
  3. Eine einschlägige Vorstellung von Expert:in und Expertise in Bezug auf die geplante Aktivität ist zwingend.
  4. Pro Person dürfen maximal 600 CHF pro Tag (dies entspricht einem Maximalsatz von 75 CHF pro Stunde und umfasst alle Arbeiten, die im Rahmen der Vor- und Nachbereitung anfallen) gezahlt werden.
  5. Bei Unsicherheiten sind die Antragstellenden verpflichtet, sich rechtzeitig vor Einreichung des Antrags mit der Geschäftsstelle des GRC in Verbindung zu setzen.
  • Das Beantragen von Teilfinanzierungen und Matching Funds von Veranstaltungen mit Mitteln ist möglich und explizit erwünscht. Grundsätzlich gilt, dass die Antragstellenden zu Transparenz aller Finanzierungsquellen der vorgeschlagenen Aktivität verpflichtet sind. Ein Globalbudget, das die beim GRC beantragten Mittel klar kontextualisiert, ist zwingend beizulegen.
  • Die Fördermittel werden für ein Kalenderjahr gesprochen. Für eine Verlängerung der Förderung muss jährlich ein Antrag eingereicht werden.
     

Die beantragten Mittel müssen dem Umfang und der Art der Aktivität sowie der Anzahl Teilnehmer:innen angepasst sein. Die maximal beantragbare Fördersumme für ein Kalenderjahr beträgt CHF 10’000. Zusätzlich gilt ein Maximalbetrag pro UZH Mitglied von jährlich CHF 375.

Was kann nicht finanziert werden?

  • Aktivitäten, die regulärer Teil des Ausbildungsmoduls eines Doktoratsprogramms oder einer Graduiertenschule sind.
  • Bestehende, schon etablierte Aktivitäten bzw. Veranstaltungen (z.B. von Doktoratsprogrammen oder Instituten)
  • Die Raumkosten können in der Regel nicht finanziert werden. Die Räumlichkeiten der UZH stehen den Angehörigen der UZH kostenlos zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass das Angebot begrenzt ist und Räume wo möglich noch vor der Einreichung des Antrags reserviert werden sollten.
  • Forschungs- oder Tagungsreisen
  • Auslandsreisen
  • Zuschüsse für Konferenzbände oder ähnliche Publikationen*

 

* Ausnahme bilden Konferenzbände oder ähnliche Publikationen, die aus einer durch den GRC geförderten Aktivität hervorgehen. Diese müssen nach einer erfolgreich durchgeführten Veranstaltung separat beantragt werden.

 

Was gehört zu einer verantwortungsvollen Veranstaltungsplanung?

Die Nachhaltigkeit akademischer Aktivitäten ist ein Schwerpunkt der UZH und des GRC.

  • Ökologische Bilanz der Veranstaltungen (siehe Merkblatt zur nachhaltigen Veranstaltungsplanung (PDF, 69 KB)):
    • Nachhaltige Catering-Lösungen sind zwingend.
    • Wir bitten um Verzicht bei unnötigen Drucksachen oder Give-Aways.
    • Flüge werden nur in gut begründeten Fällen finanziert, für alle Reisen, die unter 10 Fahrstunden liegen, ist der Zug als Reisemittel zwingend. Sollten Transatlantikreisen für eine Aktivität unabdingbar sein, müssen diese gut im Antrag eingeordnet sein. Für einen positiven Förderentscheid ist dabei entscheidend, ob die Aktivität selbst oder in Verbindungen mit anderen Aktivitäten den erhöhten Ressourceneinsatz durch einen maximalen akademischen Nutzen kompensiert. Carbon-Offsetting kann nicht zur internen Aufbesserung der Nachhaltigkeitsbilanz einer Aktivität eingesetzt werden.
  • Gesellschaftliche Nachhaltigkeit: Die UZH setzt sich für transparente Karriere- und Entscheidungswege ein und ermöglicht den Nachwuchsforschenden eine optimale Planung. Doktorierende sollen die bestmögliche Unterstützung erhalten, um ihre Fähigkeiten entsprechend ihren Ambitionen zu entwickeln und sich in einem intellektuell anregenden Umfeld zu entfalten. Um für ein inklusives und unterstützendes Arbeitsumfeld zu sorgen, berücksichtigt die UZH relevante Erfahrungen* der gesellschaftlichen Ausgrenzung und Diskriminierung, die den akademischen und nicht-akademischen Alltag der Nachwuchsforschenden prägen können. Die UZH fördert eine Kultur der Wertschätzung und Anerkennung von Vielfalt und unterstützt Doktorierende bei verschiedenen möglichen Karrierewegen.


* Relevante Erfahrungen können umfassen: die Rassisierung durch gesellschaftlich zugeschriebene Stereotypisierungen; die Wechselwirkung individueller körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen und der Behinderung durch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen; Gender als gesellschaftlich zugeschriebene Geschlechtereigenschaft und -rolle aufgrund des biologischen Geschlechts; sozioökonomischer Status (Bildung, Einkommen, Vermögen) der Nachwuchsforschenden bzw. ihrer sozialen Voraussetzungen.

Voraussetzungen für eine Bewerbung

  • Mindestens drei UZH Doktorierende und/oder Postdoktorierende beantragen die Fördermittel gemeinsam.
  • Es muss ein für ein Kalenderjahr konzipiertes Programm vorliegen.
  • Wesentliche Programmbausteine sind Aktivitäten zum Erfahrungs- und Wissensaustausch unter den Gruppenmitgliedern.
  • Die Aktivitäten erschliessen Themen, die für die wissenschaftliche Laufbahn der Gruppenmitglieder von Bedeutung sind.
  • Alle Gruppenmitglieder sind aktiv in die Aktivitäten der Peer Mentoring Gruppe eingebunden (z.B. durch Vorträge, Posterpräsentationen oder andere geeignete Formate).
  • Die Gruppe wird von einem wissenschaftlichen Beirat, welcher aus mind. zwei Professor*innen besteht, begleitet.
  • Disziplinen- oder fakultätsübergreifende Anträge werden prioritär behandelt.
  • Der Antrag muss von einem professoralen Fakultätsmitglied der UZH aus finanztechnischen Gründen unterzeichnet werden. 

 

Nur Anträge, die vollständig und regulär eingegangen sind, können für die formale Prüfung zugelassen werden.

Beurteilungskriterien

Bei Erstanträgen: 

  • Qualität des Antrags, insb. in Bezug auf die Ziele und Massnahmen (Programm)
  • Mehrwert der Aktivitäten
  • Zusammensetzung der Gruppe (akademische Erfahrung, Methodenvielfalt, Diversität und Gleichstellung)
  • Aktive Einbindung der Gruppenmitglieder in die Aktivitäten
  • Qualifikation der Gesuchsteller:innen
  • Budget (der Einsatz der beantragten Mittel ist angemessen, zielgerichtet und ausreichend begründet)
  • Öffentliche Veranstaltungen: Die Gruppen werden dazu angeregt, einmal pro Jahr eine Veranstaltung durchzuführen, zu der ein grösserer Kreis von interessierten Nachwuchswissenschaftler:innen Zugang hat, z.B. in Form eines Methoden-Workshops mit externen Referierenden, als Präsentation der Erfahrungen und Erkenntnisse der Gruppe gegenüber interessierten Nicht-Mitgliedern oder als Podiumsdiskussion zu karriererelevanten Themen. Dadurch werden die Gruppen auch zur Erweiterung bzw. laufenden Erneuerung ihrer Gruppen angeregt.
  • Wissenstransfer in die Fakultäten: Die Mitglieder von Peer Mentoring Gruppen tragen die Erkenntnisse aus dem Wissens- und Erfahrungsaustausch in ihre jeweiligen Fakultäten. Geeignete Aktivitäten zu diesem Zweck werden begrüsst.
  • Plusfaktor: Ökologische und gesellschaftliche Nachhaltigkeit

 

Bei Folgeanträgen: 

  • stellt die Qualitätssicherung (aktive Stabsübergabe von bewährten an neuere Mitglieder der Gruppe) ein zusätzliches und prioritäres Kriterium dar.

Was gibt es vor der Einreichung zu beachten?

  • Ist der Antrag vollständig?
  • Haben Sie die Räume für Ihre Veranstaltung reserviert?
  • Haben Sie alle möglichen Finanzierungsquellen angegeben? Ist ein Globalbudget vorhanden?
  • Bevor Sie sich für eine Förderung bewerben, empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch mit der Geschäftsstelle. Bitte beachten Sie, dass Beratungsgespräche dann am sinnvollsten sind, wenn Ihre Projektplanung in einem fortgeschrittenen Stadium ist und Sie sich bereits mit den Förderangeboten des GRC und dem Tool für die Antragserfassung auseinandergesetzt haben. Kontakt: Marco Toscano Email

Finanzen und Reporting

  • Die Abwicklung der Abrechnungen erfolgt über die Kostenstelle eines Lehrstuhls an der UZH.
  • Einreichung eines inhaltlichen und finanziellen Rechenschaftsberichts inklusive Liste der Teilnehmenden nach Abschluss der jährlichen Förderperiode zuhanden des Graduate Campus (Vorlage wird zur Verfügung gestellt). Die jährlichen Abschlussberichte werden jeweils bis spätestens zum 4. Dezember entgegengenommen.
  • Bei Aktivitäten, die länger als 6 Monate andauern, behält sich der Graduate Campus das Recht vor, einen finanziellen und sachlichen Zwischenbericht einzufordern.

Wie kann ich mich bewerben?

Die Gesuche sind unter GRC Tool einzureichen.
 

Eingabefrist: 15. Oktober, 23:59 Uhr


Alle wichtigen Informationen sind dem folgenden Merkblatt zu entnehmen: Merkblatt Antragstellung Peer Mentoring (PDF, 131 KB)
 

Vergabeprozess

Der Vergabeausschuss des Graduate Campus entscheidet über die Bewilligung der Anträge.

Der Entscheid wird ca. 8 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist mitgeteilt.

 

Weiterführende Informationen

Kontakt

Marco Toscano
Grants & Awards
E-Mail

Bewerbungsfristen GRC Peer Mentoring Grants

15. Oktober

Durchführbarkeit geplanter Veranstaltungen oder Reisen:
Es gelten die Vorgaben der UZH Taskforce und der Fakultäten

Hinweise für Nachhaltigkeit in Reisen und Auslandaufenthalten