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Graduate Campus

Fördermittel zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung auf Doktoratsstufe

Förderzweck

Mit den Fördermitteln unterstützt der Graduate Campus dezentrale Massnahmen zur Qualitätssicherung und -entwicklung auf Doktoratsstufe. 

Die zuständigen Entscheidungsträger:innen werden dabei unterstützt, mittels verschiedener Ansätze die Angebote, Strukturen und Prozesse auf Doktoratsstufe im Interesse der Nachwuchsforschenden kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls zu optimieren. Im Sinne von „good practice“ berichten Gesuchsteller*innen nach Abschluss der Umsetzungsphase über ihre Erfahrungen im Netzwerk "Doktoratsprogramme". Das Format der förderfähigen Massnahmen soll sich gezielt an den Bedürfnissen der Gesuchstellenden orientieren und wird deswegen weitgehend offen gehalten.

Bei den Massnahmen zur Qualitätssicherung und -entwicklung handelt es sich in der Regel um mittel- bis langfristige Projekte. Daher ist die Verstetigung über die Zeit ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Idealerweise werden die Massnahmen und Angebote sukzessive in die fakultären Graduiertenprogramme übernommen und Absolvent:innen auf ihrem späteren akademischen oder beruflichen Weg eingebunden.

Was kann gefördert werden?

Sämtliche Massnahmen, die zu einer Verbesserung oder Sicherung der Qualität der Angebote und Rahmenbedingungen für Doktorierende beitragen. Die Massnahmen können dabei auf verschiedenen Ebenen ansetzen:

 

  • Rekrutierung und Selektion von Doktorierenden:

z.B. Verständigung der Betreuenden über Ziele und Anforderungen des Programms, Entwicklung von strukturierten Interviews fürs Recruiting, Recruiting-Workshops,  Einsatz von Datenbanken etc.

  • Doktoratsphase:

z.B. Massennahmen zur Verbesserung der Betreuung von Doktorierenden wie Austauschtreffen von Betreuenden unter Peers, kollegiale Intervision, Supervision-Workshops, Kommunikationstrainings, Kurse zu guter wissenschaftlicher Praxis oder Mentoringprogramme wie z.B. Buddy-Programm, Expertenhospitationen, Evaluationen und Auswertungsworkshops mit Doktorierenden etc.

  • Abschlussphase:

z.B. Monitoring oder Tracking von Absolvent*innen etc.

 

Aktivitäten, die Teil des Curriculums sind (Retreats, Seminare, Seminarreihen, etc.), können nicht gefördert werden.

Wofür können die zugesprochenen Mittel verwendet werden?

  • Anfallende Spesen (Reise, Unterkunft, Verpflegung) bei externen Retreats / Treffen mit Peers ausserhalb der UZH
  • Spesen von externen Expert*innen (Reise, Unterkunft, Verpflegung)
  • Honorare für externe Expert*innen
  • Teilnahme (von Verantwortlichen) an Konferenzen zu relevanten Themen der Qualitätssicherung (Teilnahmegebühren, anfallende Spesen für Reise, Unterkunft, Verpflegung)
  • Massnahmen zum Auf- oder Ausbau von (Career) Tracking Systemen

Die beantragten Mittel sind dem Umfang und der Art der beantragen Massnahmen entsprechend anzupassen. Pro Antrag können maximal CHF 7'500 beantragt werden.

Finanzen und Reporting

  • Die Abwicklung der Abrechnungen erfolgt über eine UZH Kostenstelle.
  • Einreichung eines schriftlichen und finanziellen Rechenschaftsberichts (Vorlage wird zur Verfügung gestellt) nach Abschluss der Aktivität(en) zuhanden des Graduate Campus.
  • Bei Massnahmen, die länger als 6 Monate andauern, behält sich der Graduate Campus das Recht vor, einen finanziellen und sachlichen Zwischenbericht einzufordern.
  • Bericht über die Erfahrungen und die Zielerreichung der umgesetzten Massnahmen durch die Programmverantwortlichen im Rahmen des Netzwerks Doktoratsprogramme.

Voraussetzungen für eine Bewerbung

  • Antragsberechtigt sind Verantwortliche und Koordinierende von Doktorats-programmen und -fächergruppen der UZH sowie Verantwortliche für das Allgemeine Doktorat oder die Doktoratsstufe allgemein. 
  • Klar definierte Ziele sowie ein angemessener Massnahmenplan werden voraus-gesetzt und müssen im Antrag entsprechend deutlich dargelegt werden.
  • Anträge können sowohl von einem Programm als auch von mehreren Programmen gemeinsamen eingereicht werden.

Bewerbung

Gesuche sind unter GRC Tooleinzureichen.

Bewerbungsfristen:

  • 15. Oktober, 23:59 Uhr


Bitte bereiten Sie folgende Dokumente für eine Bewerbung vor:

  • Ausführlicher Beschrieb der Ausgangslage und der Ziele inkl. konkretem Massnahmen- und Zeitplan (max. 2 Seiten)
  • Detaillierte Kostenaufstellung
  • Einverständnis Dekan:in: Informieren Sie im Voraus die/den Dekan:in Ihrer Fakultät über Ihren Antrag. Damit der Antrag eingereicht werden kann, muss er von der/dem Dekan:in via online Bewerbungsplattform gutgeheissen werden. Ein separates Unterstützungsschreiben ist nicht notwendig!
 

​Darüber hinaus bitten wir Sie, entsprechende Personen in Ihrem Doktoratsprogramm bzw. in Ihrer Graduiertenschule über Ihren Antrag zu orientieren. 
 

Wichtige Hinweise zur Antragstellung

 
  • Das Login ins Bewerbungstool erfolgt via UZH-Shortname und "Webpass" Passwort.
  • Der Antrag kann nur von einem Account bzw. nur von einer Person bearbeitet werden. Es ist nicht möglich, dass mehrere Personen Projektangaben einspeisen.
  • Zwischenspeicherung ist problemlos möglich.
  • Wichtige Hinweise zu den erfragten Angaben sind in den jeweiligen Feldern grau hinterlegt. Die Hinweise verschwinden sobald das Feld bearbeitet wird, sind jedoch weiterhin über die Information-Buttons ("i"-Button) abrufbar.
  • Im Upload-Bereich können nur Unterlagen im PDF-Format ins System eingespeist werden.
  • Der Antrag kann nur dann an den GRC übermittelt werden, wenn er vollständig ausgefüllt ist, alle erforderlichen Unterlagen im Upload-Bereich hochgeladen wurden und die / der Dekan*in Ihrer Fakultät den Antrag gutheisst.

Vergabeprozess

Der Vergabeausschuss des Graduate Campus entscheidet über die Bewilligung der Anträge.

Der Bewilligungsentscheid wird ca. 8 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist mitgeteilt.

Kontakt & weitere Informationen

Marco Toscano, Grants
Email

Graduate Campus, Universität Zürich
Rämistr. 59, 8001 Zürich
www.grc.uzh.ch

Weiterführende Informationen

Kontakt

Marco Toscano
Grants & Awards
E-Mail

Bewerbungsfristen Fördermittel Qualitätsentwicklung

15. Oktober

Qualität, Attraktivität und Internationalisierung des Doktorats an der UZH stärken 

Hinweise für Nachhaltigkeit in Reisen und Auslandaufenthalten