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Mit den Fördermitteln unterstützt der Graduate Campus dezentrale Massnahmen zur Qualitätssicherung und -entwicklung auf Doktoratsstufe. Die zuständigen Entscheidungsträger:innen werden dabei unterstützt, mittels verschiedener Ansätze die Angebote, Strukturen und Prozesse auf Doktoratsstufe im Interesse der Nachwuchsforschenden kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls zu optimieren. Im Sinne von „good practice“ berichten Gesuchsteller*innen nach Abschluss der Umsetzungsphase über ihre Erfahrungen im Netzwerk "Doktoratsprogramme". Das Format der förderfähigen Massnahmen soll sich gezielt an den Bedürfnissen der Gesuchstellenden orientieren und wird deswegen weitgehend offen gehalten. Bei den Massnahmen zur Qualitätssicherung und -entwicklung handelt es sich in der Regel um mittel- bis langfristige Projekte. Daher ist die Verstetigung über die Zeit ein wichtiges Qualitätsmerkmal. Idealerweise werden die Massnahmen und Angebote sukzessive in die fakultären Graduiertenprogramme übernommen und Absolvent:innen auf ihrem späteren akademischen oder beruflichen Weg eingebunden. |
Sämtliche Massnahmen, die zu einer Verbesserung oder Sicherung der Qualität der Angebote und Rahmenbedingungen für Doktorierende beitragen. Die Massnahmen können dabei auf verschiedenen Ebenen ansetzen:
z.B. Verständigung der Betreuenden über Ziele und Anforderungen des Programms, Entwicklung von strukturierten Interviews fürs Recruiting, Recruiting-Workshops, Einsatz von Datenbanken etc.
z.B. Massennahmen zur Verbesserung der Betreuung von Doktorierenden wie Austauschtreffen von Betreuenden unter Peers, kollegiale Intervision, Supervision-Workshops, Kommunikationstrainings, Kurse zu guter wissenschaftlicher Praxis oder Mentoringprogramme wie z.B. Buddy-Programm, Expertenhospitationen, Evaluationen und Auswertungsworkshops mit Doktorierenden etc.
z.B. Monitoring oder Tracking von Absolvent*innen etc.
Aktivitäten, die Teil des Curriculums sind (Retreats, Seminare, Seminarreihen, etc.), können nicht gefördert werden. |
Die beantragten Mittel sind dem Umfang und der Art der beantragen Massnahmen entsprechend anzupassen. Pro Antrag können maximal CHF 7'500 beantragt werden. |
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Gesuche sind unter GRC Tooleinzureichen.
Darüber hinaus bitten wir Sie, entsprechende Personen in Ihrem Doktoratsprogramm bzw. in Ihrer Graduiertenschule über Ihren Antrag zu orientieren. Wichtige Hinweise zur Antragstellung
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Der Vergabeausschuss des Graduate Campus entscheidet über die Bewilligung der Anträge. Der Bewilligungsentscheid wird ca. 8 Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist mitgeteilt. |
Marco Toscano, Grants |