Navigation auf uzh.ch

Suche

Graduate Campus

GRC Short Grant (Ausschreibung beendet)

Was sind "GRC Short Grants"?

Graduate Campus (GRC) Short Grants sind Mittel für den wissenschaftlichen Nachwuchs der UZH zur Förderung von Aktivitäten, welche:

  • die Vernetzung und den Austausch der Beteiligten innerhalb der UZH sowie in der weiteren Scientific Community fördern,
  • Doktorierende und Postdoktorierende der UZH in ihrer Forschung und akademischen Karriere unterstützen,
  • die Kompetenzen der Doktorierenden und Postdoktorierenden der UZH stärken und erweitern.

Was kann gefördert werden?

  • Aktivitäten verschiedener Formate wie z.B. Workshops, Seminar- oder Vorlesungsreihen, Tagungen, Networking Days, Kolloquien, Podiumsdiskussionen und andere geeignete Aktivitäten.
  • Einmalige Veranstaltungen können ebenso gefördert werden wie Veranstaltungsreihen. Eine Finanzierung über den Graduate Campus kann jedoch jeweils für maximal 12 Monate beantragt werden. Es kann nur ein Verlängerungsantrag eingereicht werden.

 

Um die Kreativität und Ideenvielfalt der Antragstellenden nicht einzuschränken, ist das Format der förderfähigen Aktivitäten bewusst offen gehalten. Die Aktivitäten müssen jedoch von den Antragstellenden selbst initiiert und organisiert sein und sie müssen sich an Nachwuchsforschende richten. Darüberhinaus sind Antragstellende sowie die weiteren teilnehmenden Nachwuchsforschenden aktiv in das Programm der beantragten Aktivität eingebunden. Die Fördermittel können auch als Matching Funds eingesetzt werden. Für inspirierende Ideen siehe Überblick über vergangene Projekte

Welche Budgetposten können finanziert werden?

  • Veranstaltungskosten (siehe Merkblatt zur Budetplanung (PDF, 79 KB))
  • Spesen, Reise- und Übernachtungskosten von externen Expert:innen und aktiv beitragenden Nachwuchsforschenden (gemäss UZH Spesenreglement (PDF, 268 KB))
  • In der Regel sollten Veranstaltungen lokal in Zürich, wenn möglich in Räumlichkeiten der UZH stattfinden, sodass die Teilnahme möglichst vieler Nachwuchsforschenden der UZH möglich ist. In besonders begründeten Fällen können Reisemittel für UZH-Teilnehmende beantragt werden, falls die geplanten Aktivitäten ausserhalb der UZH stattfinden. Eine ausführliche Begründung muss dem ursprünglichen Antrag beigegeben sein.
  • Entschädigungen akademischer oder nicht-akademischer Expert:innen sind in begründeten Fällen möglich. Es müssen dazu die folgenden Bestimmungen strikt eingehalten sein:
  1. Entschädigungen dürfen nur an externe Expert:innen (ausserhalb der UZH) vergeben werden.
  2. Entschädigungen für akademisches Personal dürfen nur auf Peer-Level vergeben werden, d.h. an Doktorierende, Postdoktorierende und Privatdozierende, die über keine akademische Anstellung verfügen.
  3. Eine einschlägige Vorstellung von Expert:in und Expertise in Bezug auf die geplante Aktivität ist zwingend.
  4. Pro Person dürfen maximal 600 CHF pro Tag (dies entspricht einem Maximalsatz von 75 CHF pro Stunde und umfasst alle Arbeiten, die im Rahmen der Vor- und Nachbereitung anfallen) gezahlt werden.
  5. Bei Unsicherheiten sind die Antragstellenden verpflichtet, sich rechtzeitig vor Einreichung des Antrags mit der Geschäftsstelle des GRC in Verbindung zu setzen.
  • Das Beantragen von Teilfinanzierungen und Matching Funds von Veranstaltungen mit Mitteln ist möglich und explizit erwünscht. Grundsätzlich gilt, dass die Antragstellenden zu Transparenz aller Finanzierungsquellen der vorgeschlagenen Aktivität verpflichtet sind. Ein Globalbudget, das die beim GRC beantragten Mittel klar kontextualisiert, ist zwingend beizulegen.

 

Die beantragten Mittel müssen dem Umfang und der Art der Aktivität sowie der Anzahl Teilnehmer:innen entsprechen. Es können Fördermittel bis maximal CHF 4'000 beantragt werden. Für die Förderung von Aktivitäten mit grösserem Fördervolumen siehe GRC Grants.

Was kann nicht finanziert werden?

  • Aktivitäten, die regulärer Teil des Ausbildungsmoduls eines Doktoratsprogramms oder einer Graduiertenschule sind.
  • Bestehende, schon etablierte Aktivitäten bzw. Veranstaltungen (z.B. von Doktoratsprogrammen oder Instituten)
  • Die Raumkosten können in der Regel nicht finanziert werden. Die Räumlichkeiten der UZH stehen den Angehörigen der UZH kostenlos zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass das Angebot begrenzt ist und Räume wo möglich noch vor der Einreichung des Antrags reserviert werden sollten.
  • Schreib-Retraiten
  • Forschungs- oder Tagungsreisen
  • Auslandsreisen
  • Zuschüsse für Konferenzbände oder ähnliche Publikationen*

 

* Ausnahme bilden Konferenzbände oder ähnliche Publikationen, die aus einer durch den GRC geförderten Aktivität hervorgehen. Diese müssen nach einer erfolgreich durchgeführten Veranstaltung separat beantragt werden.

 

Was gehört zu einer verantwortungsvollen Veranstaltungsplanung?

 

Die Nachhaltigkeit akademischer Aktivitäten ist ein Schwerpunkt der UZH und des GRC.

  • Ökologische Bilanz der Veranstaltungen (siehe Merkblatt zur nachhaltigen Veranstaltungsplanung (PDF, 69 KB)):
    • Nachhaltige Catering-Lösungen sind zwingend.
    • Wir bitten um Verzicht bei unnötigen Drucksachen oder Give-Aways.
    • Flüge werden nur in gut begründeten Fällen finanziert, für alle Reisen, die unter 10 Fahrstunden liegen, ist der Zug als Reisemittel zwingend. Sollten Transatlantikreisen für eine Aktivität unabdingbar sein, müssen diese gut im Antrag eingeordnet sein. Für einen positiven Förderentscheid ist dabei entscheidend, ob die Aktivität selbst oder in Verbindungen mit anderen Aktivitäten den erhöhten Ressourceneinsatz durch einen maximalen akademischen Nutzen kompensiert. Carbon-Offsetting kann nicht zur internen Aufbesserung der Nachhaltigkeitsbilanz einer Aktivität eingesetzt werden.
  • Gesellschaftliche Nachhaltigkeit: Die UZH setzt sich für transparente Karriere- und Entscheidungswege ein und ermöglicht den Nachwuchsforschenden eine optimale Planung. Doktorierende sollen die bestmögliche Unterstützung erhalten, um ihre Fähigkeiten entsprechend ihren Ambitionen zu entwickeln und sich in einem intellektuell anregenden Umfeld zu entfalten. Um für ein inklusives und unterstützendes Arbeitsumfeld zu sorgen, berücksichtigt die UZH relevante Erfahrungen* der gesellschaftlichen Ausgrenzung und Diskriminierung, die den akademischen und nicht-akademischen Alltag der Nachwuchsforschenden prägen können. Die UZH fördert eine Kultur der Wertschätzung und Anerkennung von Vielfalt und unterstützt Doktorierende bei verschiedenen möglichen Karrierewegen.


* Relevante Erfahrungen können umfassen: die Rassisierung durch gesellschaftlich zugeschriebene Stereotypisierungen; die Wechselwirkung individueller körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen und der Behinderung durch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen; Gender als gesellschaftlich zugeschriebene Geschlechtereigenschaft und -rolle aufgrund des biologischen Geschlechts; sozioökonomischer Status (Bildung, Einkommen, Vermögen) der Nachwuchsforschenden bzw. ihrer sozialen Voraussetzungen.

Voraussetzungen für eine Bewerbung

  • Die von Nachwuchsforschenden selbst initiierte und organisierte Aktivität richtet sich an Nachwuchsforschende.
  • Mindestens drei UZH Doktorierende und/oder Postdoktorierende beantragen den Grant gemeinsam.
  • Die Aktivität ist für Forschung und Karriere der Antragstellenden von Bedeutung.
  • Die Nachwuchsforschenden sind aktiv in die Aktivität eingebunden (z.B. durch Vorträge, Posterpräsentationen oder andere für eine aktive Teilnahme geeignete Formate).
  • Das Programm der Aktivität erlaubt den direkten Austausch zwischen den Nachwuchsforschenden untereinander sowie mit den eingeladenen Expert*innen.
  • Plusfaktoren: Die Mehrzahl der Teilnehmenden sind Nachwuchsforschende der UZH, Inter- und transdisziplinäre Projekte und Ökologische und gesellschaftliche Nachhaltigkeit
  • Der Antrag muss von einem professoralen Fakultätsmitglied der UZH aus finanztechnischen Gründen unterzeichnet werden. 
  • Die Gesuche müssen spätestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden.

 

Nur Anträge, die vollständig und regulär eingegangen sind, können für die formale Prüfung zugelassen werden.

Beurteilungskriterien

  • Qualität des Antrags, insb. in Bezug auf Motivation, Zielsetzung und Programm
  • Selbstorganisierter Charakter der Aktivität (d.h. die Aktivität wird von UZH Nachwuchsforschenden selbst initiiert, konzipiert und organisiert)
  • Aktive Einbindung der organisierenden und teilnehmenden Nachwuchswissenschaftler*innen in das Programm
  • Relevanz der Aktivität für die Forschungsarbeit bzw. akademische Laufbahn der Antragstellenden
  • Mehrwert der Aktivität für die teilnehmenden Nachwuchswissenschaftler*innen
  • Originalität und Realisierbarkeit der Aktivität
  • Qualifikation der Gesuchsteller*innen
  • Nachhaltigkeit (Die Aktivität ist mit Bedacht auf ökologische Nachhaltigkeit ausgearbeitet.)
  • Budget (der Einsatz der beantragten Mittel ist angemessen, zielgerichtet und ausreichend begründet)

Was gibt es vor der Einreichung zu beachten?

  • Ist der Antrag vollständig?
  • Haben Sie die Räume für Ihre Veranstaltung reserviert?
  • Haben Sie alle möglichen Finanzierungsquellen angegeben? Ist ein Globalbudget vorhanden?
  • Bevor Sie sich für eine Förderung bewerben, empfehlen wir Ihnen ein Beratungsgespräch mit der Geschäftsstelle. Bitte beachten Sie, dass Beratungsgespräche dann am sinnvollsten sind, wenn Ihre Projektplanung in einem fortgeschrittenen Stadium ist und Sie sich bereits mit den Förderangeboten des GRC und dem Tool für die Antragserfassung auseinandergesetzt haben. Kontakt: Marco Toscano Email

Finanzierung und Reporting

  • Die Abwicklung der Abrechnungen erfolgt über die Kostenstelle eines Lehrstuhls an der UZH.
  • Ein Rechenschaftsberichts inklusive Liste der Teilnehmenden ist bis spätestens 2 Wochen nach Abschluss der Aktivität zuhanden des Graduate Campus (Vorlage wird zur Verfügung gestellt) einzureichen.
  • Bei Veranstaltungsankündigungen (Webseite, Flyer, Programm, etc.) ist auf die Unterstützung durch den Graduate Campus hinzuweisen.

Wie kann ich mich bewerben?

Die Gesuche sind spätestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn einzureichen. Letzte Eingabe: 7. Mai 2023, 23:59 Uhr
GRC Tool

 

Die folgenden Merkblätter helfen bei der Vorbereitung des Antrags:
Diese Angaben sind im Online Tool zu erfassen (PDF, 189 KB)

Merkblatt zur Budgetplanung bei GRC Grants (PDF, 79 KB)

Vademecum für eine nachhaltige Veranstaltungsplanung (PDF, 69 KB)

Vergabeprozess

Die Leiterin des Graduate Campus entscheidet über die Bewilligung der Anträge.
Der Entscheid wird ca. 4 Wochen nach Eingang des Antrags mitgeteilt.

Weiterführende Informationen

Kontakt

Marco Toscano
Grants & Awards
E-Mail

Bewerbungsfristen GRC Short Grant:
Anträge spätestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn einreichen

Hinweise für Nachhaltigkeit in Reisen und Auslandaufenthalten

Überprüfe die Durchführbarkeit geplanter Veranstaltungen / Reisen. Halte dich dabei an die von der UZH Taskforce und der Fakultät erlassenen Weisungen / Sicherheitshinweise