Klar definierte Verantwortlichkeiten und Aufgaben dienen der Orientierung während des Doktorats
Zu Beginn des Doktoratsstudiums schliessen die Doktorandin / der Doktorand und die Mitglieder des Betreuungsteams eine Doktoratsvereinbarung ab. Eine Kopie der Vereinbarung wird der zuständigen fakultären Stelle und/oder der Programmkoordination zugestellt. Neben Aufgaben, Rechten und Pflichten der Beteiligten sollten folgende Punkte in der Vereinbarung festgehalten werden:
Thema und Ablauf der Dissertationsarbeit
Form der Dissertation (Monographie oder kumulative Dissertation)
Zeitplan
Milestones
Umfang der Betreuung und Abgleichen der gegenseitigen Erwartungen
zu erbringende curriculare Leistungen
geplante Aufgaben in der Lehre, im Einklang mit dem individuellen Pflichtenheft bzw. dem geltenden Rahmenpflichtenheft
Häufigkeit der Treffen des Betreuungsteams
Häufigkeit der Fortschrittsberichterstattung und Einigung über zeitnahe Rückmeldung
Verpflichtung auf gute wissenschaftliche Praxis
Die Doktoratsvereinbarung wird mindestens einmal im Jahr im gemeinsamen Gespräch überprüft und aktualisiert. Sie wird der Programmkoordination und/ oder der zuständigen fakultären Stelle zugestellt. Diese Stellen überprüfen regel- mässig die aktualisierte Doktoratsvereinbarung.
Praxis an der Lund University: “In Sweden it is mandatory according to the Higher Education Ordinance act to ensure that an individual study plan is made for each doctoral candidate. This plan shall contain the undertakings made by the candidate and the higher education institution and a timetable for the doctoral candidate’s studies. [...] The individual study plan is reviewed regularly” (LERU 2016: 13).
Doktorierende beteiligen sich in der Regel an der Lehre im Bachelor- und Master- studium. Die Anzahl der zu leistenden Stunden (Maximum) wird in der Doktorats- vereinbarung festgehalten und steht im Einklang mit dem individuellen Pflichten- heft bzw. dem geltenden Rahmenpflichtenheft.