7. Finanzierung und Anstellungsverhältnis

Gesicherte Finanzierung und adäquates Anstellungsverhältnis, um zügig und auf hohem Niveau Qualifikationsarbeiten abzuschliessen

  • Alle Doktorierenden haben für die Dauer ihres Promotionsvorhabens eine gesicherte Anstellung oder ein Stipendium, das sich an den finanziellen und zeitlichen Vorgaben des SNF (Schweizerischer Nationalfonds) orientiert.

  • Die Übergänge von einer Qualifikationsphase zur nächsten werden antizipiert und unterstützt.

  • Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird von der UZH ermöglicht. Die UZH bietet zum Beispiel eine flexible Kinderbetreuung in der Nähe des UZH Arbeitsplatzes.

  • Das individuelle Pflichtenheft oder das Rahmenpflichtenheft wird bei der Anstellung erläutert. Die Regelungen bezüglich Protected Time für Doktorierende und Assistierende werden eingehalten.

  • Falls Doktorierende neben der Promotion berufstätig sind, ist dies entsprechend zu deklarieren.