Erste Schritte zum Doktorat

Sind Sie interessiert, an der Universität Zürich zu promovieren, kontaktieren Sie zunächst eine Dozentin bzw. einen Dozenten, welche bzw. welcher bereit ist, Sie während der Doktorarbeit zu betreuen. Möchten Sie an einem Doktoratsprogramm teilnehmen, so informieren Sie sich beim jeweiligen Programm über das Bewerbungsverfahren.

Zulassung zum Doktoratsstudium

Die Zulassung zum Doktorat erfordert in der Regel einen universitären Masterabschluss oder eine äquivalente Vorbildung. Sie kann von weiteren inhaltlichen, aber auch von formalen Kriterien (z.B. Notendurchschnitt, Qualifikationsphasen etc.) abhängig gemacht werden.

Die Zulassungskriterien und die Zulassungsverfahren sind in den Promotionsverordnungen der Fakultäten geregelt. In einigen Fakultäten besteht im Einzelfall die Möglichkeit, Master und Doktorat integriert, d.h. in einem fast track Doktorat, zu absolvieren. Die Aufnahme in Doktoratsprogramme erfolgt häufig in kompetitiven Verfahren, welche die Doktoratsprogramme selbst festlegen.

Doktorierende müssen während der ganzen Doktoratszeit bis zum Abschluss des Promotionsverfahrens immatrikuliert sein. Die Kanzlei unterstützt Sie in administrativen Belangen:

Promotionsverfahren der Fakultäten

Entsprechend der Vielfalt der fakultären Kulturen sind an der Universität Zürich die Fakultäten für die Ausgestaltung ihrer Verfahren und Promotionsverordnungen zuständig.

Informieren Sie sich frühzeitig über die Promotionsbedingungen an Ihrer Fakultät: