Anstellung an der UZH
Wissenschaftliche Nachwuchskräfte können an der UZH angestellt sein. Während des Doktorats kann eine Anstellung als „Doktorierende“ oder „Assistierende“ erfolgen. Eine Weiteranstellung erfolgt als "Postdoc" oder "Oberassistierende". Diese Stellen gelten als Qualifikationsstellen im engeren Sinne.
Qualifikationsstellen
Qualifikationsstellen sind immer befristet. Sie können aus universitären Mitteln innerhalb der Lehrstühle oder aus Drittmitteln finanziert werden. Im Rahmen einer Anstellung auf einer Qualifikationsstelle wird Doktorierenden und Postdocs die Gelegenheit gegeben, sich durch eigene wissenschaftliche Tätigkeit zu qualifizieren und das nächste Qualifikationsziel zu erreichen. Der Schwerpunkt der wissenschaftlichen Qualifikation liegt auf der eigenen Forschungsarbeit. Doktorierenden und Postdocs erhalten darüber hinaus in geeigneter Form Gelegenheit, sich in der Lehre zu qualifizieren.
Rechte und Pflichten
Um die Rechte und Pflichten von Doktorierenden, Assistierenden und Oberassistierenden klar zu definieren, wurden 2003 die Richtlinien über die Rahmenpflichtenhefte der Fakultäten für Inhaber*innen von Qualifikationsstellen erlassen. Festgelegt wurde beispielsweise, dass mindestens 40% der Arbeitszeit der eigenen wissenschaftlichen Forschung zur Verfügung steht und dass regelmässige Laufbahngespräche stattfinden.
Nachwuchskräfte mit einer Anstellung auf einer Qualifikationsstelle erhalten ein individuelles Pflichtenheft, welches auf das jeweilige Aufgabenprofil abgestimmt ist. Wird kein individuelles Pflichtenheft vereinbart, so gilt das Rahmenpflichtenheft der jeweiligen Fakultät (siehe Rechtssammlung der UZH).