Richtlinien der Universität Zürich zur Autorschaft von wissenschaftlichen Publikationen
Neue Richtlinien der Universität Zürich zur Autorschaft wissenschaftlicher Publikationen, in Kraft gesetzt und veröffentlicht durch Beschluss der Universitätsleitung vom 8. April 2025.
Die Universität Zürich (UZH) bekennt sich zu den grundlegenden Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis im Sinne von Verlässlichkeit, Redlichkeit, Respekt und Verantwortung und schafft die Voraussetzungen für eine vertrauenswürdige Wissenschaft. Grundlage für die Definition und Anwendung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis bildet der Kodex zur wissenschaftlichen Integrität der Akademien der Wissenschaften Schweiz.
Die neuen Richtlinien gelten für alle wissenschaftlich tätigen Angehörigen der UZH gemäss §§ 8 ff. des Universitätsgesetzes sowie für Habilitierende ohne Anstellung an der UZH. Sie dienen der Beurteilung des Anspruchs auf Autorschaft von wissenschaftlichen Publikationen anhand definierter Kriterien im Einzelfall und der Festlegung der Reihenfolge der Nennung der Autor:innen. Zudem enthalten sie Grundsätze der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen, die von den Beteiligten von Forschungsprojekten beachtet werden müssen. Abschliessend wird auf wissenschaftliches Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Autorschaft hingewiesen und der Umgang der UZH mit mutmasslichem Fehlverhalten aufgezeigt.
Richtlinien der Universität Zürich zur Autorschaft von wissenschaftlichen Publikationen
Die Universitätsleitung, gestützt auf § 31 Abs. 4 des Universitätsgesetzes vom 15. März 1998 (UniG, LS 415.11), beschliesst:
Seiteninhalt
- Richtlinien der Universität Zürich zur Autorschaft von wissenschaftlichen Publikationen
- § 1. Gegenstand und Geltungsbereich
- § 2. Grundsätze der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen
- § 3. Kriterien für Autorschaft
- § 4. Reihenfolge
- § 5. Weitere Nennungen
- § 6. Verantwortung der Autor:innen und Veröffentlichung
- § 7. Angabe der institutionellen Zugehörigkeit (Affiliation)
- § 8. Wissenschaftliches Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Autorschaft
- § 9. Inkrafttreten
- Quellen
§ 1. Gegenstand und Geltungsbereich
1Die Universität Zürich (UZH) bekennt sich zu den grundlegenden Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis im Sinne von Verlässlichkeit, Redlichkeit, Respekt und Verantwortung und schafft die Voraussetzungen für eine vertrauenswürdige Wissenschaft. Grundlage für die Definition und Anwendung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis bildet der Kodex zur wissenschaftlichen Integrität der Akademien der Wissenschaften Schweiz.
2Die vorliegenden Richtlinien konkretisieren die Grundprinzipien guter wissenschaftlicher Praxis im Umgang mit Autorschaft bei wissenschaftlichen Publikationen an der UZH. Sie dienen der Beurteilung des Anspruchs auf Autorschaft im Einzelfall und tragen dem Interesse der Leserschaft Rechnung, dass die Autor:innen vollständig, wahrheitsgetreu und richtig aufgeführt werden.
3Sie gelten für alle wissenschaftlich tätigen Angehörigen gemäss §§ 8 ff. UniG (Professorenschaft, Mittelbau, Administratives und Technisches Personal, Privatdozent:innen, Titularprofessor:innen mit und ohne Anstellung an der UZH, externe Lehrpersonen, Studierende inklusive Doktorierende).
4Sie gelten auch für nicht angestellte Habilitierende an der UZH.
5Autorschaft geht über Publikationen im Sinne von schriftlichen Werken, wie z. B. Zeitschriften, Sammelbände, Monographien, etc., hinaus. Dieselben Kriterien sind auch für Forschungsergebnisse wie Datensätze, Datenbanken, Korpora, etc. zu berücksichtigen.
§ 2. Grundsätze der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen
1Alle Beteiligten eines Forschungsprojekts besprechen sich frühzeitig darüber, wer welchen Beitrag zum Projekt leistet und in welcher Form die Forschungsergebnisse veröffentlicht werden sollen. Dazu gehört insbesondere die Klärung der Fragen der Autorschaft sowie der Reihenfolge der Nennung der Autor:innen. Alle Projektbeteiligten sind angemessen bei der Erarbeitung eines Manuskripts miteinzubeziehen.
2Ausserdem besprechen sie die Danksagungen (Acknowledgments) für Beiträge im Sinne von § 5.
3Wenn sich während des Projektverlaufs weitere Personen wissenschaftlich beteiligen oder sich die Aufgaben von bereits beteiligten Personen signifikant verändern, sind diese Fragen erneut zu besprechen und spätestens bei der Fertigstellung der Veröffentlichung verbindlich zu regeln.
4Interessenkonflikte sind zu vermeiden. Sie sollten so früh wie möglich offengelegt und vor der Publikation bereinigt werden.
5Die Zustimmung zur Veröffentlichung kann nicht ohne hinreichenden Grund verweigert werden. Die Verweigerung der Zustimmung muss mit einer nachprüfbaren Kritik an bestimmten Textabschnitten, Daten, Methoden oder Ergebnissen begründet werden.
6Vorgaben zur Autorschaft von Publikationsorganen sind zu beachten.
§ 3. Kriterien für Autorschaft
1Autor:in einer wissenschaftlichen Publikation ist eine Person, die die Kriterien gemäss lit. a-c wie folgt kumulativ erfüllt:
a. wer durch persönliche wissenschaftliche Leistung einen wesentlichen Beitrag wie folgt erbracht hat:
- die Entwicklung und Konzeption des Forschungsvorhabens und/oder
- die Erarbeitung, Erhebung, Beschaffung der Daten, der Software, der Quellen und/oder
- die Analyse/Auswertung oder Interpretation der Daten, Quellen mit den darauf gestützten Schlussfolgerungen,
b. wer am Verfassen des Manuskripts mitgewirkt hat,
c. wer die finale Version des Manuskripts gutgeheissen hat.
2Wer einen wesentlichen Beitrag gemäss Abs. 1 lit. a geleistet hat, muss die Gelegenheit erhalten, kumulativ die Kriterien gemäss Abs. 1 lit. b und c erfüllen zu können.
3Die Bestimmungen von Abs. 1 und 2 gelten auch für Personen, die im Rahmen einer entgeltlichen Dienstleistung einen wesentlichen wissenschaftlichen Beitrag geleistet haben.
§ 4. Reihenfolge
Alle Personen, die die Kriterien gemäss § 3 Abs. 1 lit. a-c kumulativ erfüllen, müssen als Autor:in nach den folgenden Regeln aufgeführt werden:
a. Bei mehreren Autor:innen bestimmt sich die Reihenfolge ihrer Nennung nach der Wesentlichkeit ihrer Beiträge. Die Wesentlichkeit der einzelnen Beiträge wird nach standardisierten Kriterien gewichtet (z. B. gemäss der von vielen Verlagen anerkannten «Contributor Role Taxonomy (CRediT)»).
b. In der Regel ist der/die Hauptverfasser:in der Publikation je nach fachspezifischen Usanzen Erst- oder Letztautor:in.
c. In einzelnen Disziplinen ist die alphabetische Reihenfolge üblich und zulässig.
d. Die individuellen Beiträge der Autor:innen sind wahrheitsgemäss und in geeigneter Weise zu deklarieren.
e. Die Namen und die Reihenfolge der Autor:innen sowie die zur Bestimmung der Reihenfolge angewandten Kriterien werden in einem separaten Dokument schriftlich festgehalten im Sinne von § 2 Abs. 1.
§ 5. Weitere Nennungen
1Personen, die Beiträge in wissenschaftlichen Publikationen geleistet haben, die Kriterien gemäss § 3 Abs. 1 lit. a-c jedoch nicht oder nur teilweise erfüllen, müssen in den Danksagungen (Acknowledgments) der Publikation oder auf andere geeignete Art und Weise unter Angabe ihrer Beiträge genannt werden. Dies gilt auch für Personen, die im Rahmen einer entgeltlichen Dienstleistung zu Forschungsergebnissen beigetragen haben und die nicht unter § 3 Abs. 3 fallen.
2Keine Berechtigung auf Autorschaft ergibt sich aus der blossen Funktion einer Person. Gewährung von finanzieller Unterstützung, Bereitstellung von Instrumenten oder Infrastruktur sowie eine Vorgesetztenstellung berechtigen für sich allein genommen nicht zur Autorschaft. Ehren-, Gast- oder Geschenkautorschaft ist nicht zulässig.
§ 6. Verantwortung der Autor:innen und Veröffentlichung
1Grundsätzlich sind alle Autor:innen für den gesamten Inhalt einer Publikation gemeinsam verantwortlich, sofern nicht Teilverantwortlichkeiten klar ersichtlich sind.
2Stellen sich Inhalte einer Publikation als fehlerhaft heraus, veröffentlichen die Autor:innen eine Berichtigung oder ziehen die Publikation zurück.
§ 7. Angabe der institutionellen Zugehörigkeit (Affiliation)
1Bei der Publikation von Forschungsergebnissen wird die Universität Zürich als Affiliation angegeben, wenn die Autor:innen während der Durchführung wesentlicher Teile der Forschungsarbeiten Angehörige der Universität Zürich gemäss §§ 8 ff. UniG waren. Der Zeitpunkt des Erscheinens der Publikation ist dabei nicht massgebend.
2Autor:innen, welche die Affiliation «Universität Zürich» angeben, müssen die Publikation in geeigneter Form im Zurich Open Repository and Archive (ZORA) hinterlegen.
§ 8. Wissenschaftliches Fehlverhalten im Zusammenhang mit der Autorschaft
1Verstösse gegen die gute wissenschaftliche Praxis im Zusammenhang mit der Autorschaft fallen in den Anwendungsbereich der Verordnung über den Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Universität Zürich (Integritätsverordnung) vom 25. Mai 2020 (LS 415.27) und werden nach deren Verfahrensregeln untersucht und geahndet.
2Verstösse von Studierenden (ohne Doktorierende) im Sinne von Abs. 1 fallen in den Anwendungsbereich der Disziplinarverordnung der Universität Zürich vom 25. Mai 20204 (LS 415.33).
§ 9. Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten mit Beschluss der Universitätsleitung vom 8. April 2025 in Kraft.
Quellen
Regina Aebi-Müller, Inge Blatter, Joël Brigger, Edwin Charles Constable, Noëmi Eglin, Pierre Hoffmeyer, Claudia Lautenschütz, u. a. Kodex zur wissenschaftlichen Integrität“. Akademien der Wissenschaften Schweiz, 2021. https://api.swiss-academies.ch/site/assets/files/25852/kodex_layout_de_web.pdf.
Kommission wissenschaftliche Integrität der Akademien der Wissenschaften Schweiz. Autorschaft bei wissenschaftlichen Publikationen Analyse und Empfehlungen. Bern: Akademien der Wissenschaften Schweiz, 2013.
ETH Zürich. „Richtlinien der ETH Zürich zur wissenschaftlichen Integrität (Integritäts-Richtlinien)“, 1. Januar 2022 (Stand 1. Juni 2024) https://rechtssammlung.sp.ethz.ch/Dokumente/414.pdf.
Deutsche Forschungsgemeinschaft. „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, Kodex“. Webseite, o. J. https://wissenschaftliche-integritaet.de/kodex/.
KU Leuven. „KU Leuven Policy on Authorship“. Webseite, o. J. https://research.kuleuven.be/en/integrity-ethics/integrity/practices/publication-and-authorship/authorship
Mats Johansson, Inge Lerouge, Magdalena Morawska, Rhys Morgan, und Frits Rosendaal. „Defining Responsible and Equitable Authorship by a Principle-based Approach“. LERU, September 2023. https://www.leru.org/files/Publications/2023.09.08_Authorship-paper_fullpaper_DEF.pdf.
CRediT (n.d.). Contributor Roles Taxonomy. Retrieved December, 12, 2024, from https://credit.niso.org