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Es ist ein Leistungsnachweis zu erbringen (z.B. eine Präsentation oder schriftliche Aufgabe), unabhängig davon ob ein ECTS Credit erwünscht ist oder nicht. Ein Teil der Leistungsnachweis ist auch die vollständige Anwesenheit am Kurs.
ECTS-Punkte können nur bei bestandenem Leistungsnachweis erworben werden.
Für die Bestimmung der Anzahl ECTS-Punkte und deren Vergabe gelten folgende Grundregeln:
Der Entscheid, ob eine Studienleistung als curricularer Bestandteil des Doktoratsstudiums berücksichtigt wird, liegt bei den Fakultäten.
Es besteht kein genereller Anspruch auf Anerkennung oder Anrechnung von Studienleistungen. Es wird deshalb dringend empfohlen, dass sich Doktoratsstudierende über die Bestimmungen zur Anerkennung und Anrechnung informieren, bevor sie einen Kurs des gesamtuniversitären Angebots in Anspruch nehmen. Idealerweise wird die Anerkennung und Anrechnung mit der Betreuungsperson vor der Anmeldung besprochen.
Studienleistungen werden anerkannt, indem die erworbenen ECTS Credits auf dem Leistungsausweis ausgewiesen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Fristen für Module der School for Transdisciplinary Studies (STS) abweichen können. Die Buchungs- und Stornierungsfristen für STS Module finden Sie im Vorlesungsverzeichnis bei dem jeweiligen Modul unter «Organisation»